Fau Berlin: Verboten Kämpferisch! – Gewerkschaftsfreiheit verteidigen!

Demo Sa, 19.12. 16 Uhr

Seit dem 11.12. darf die FAU Berlin sich per einstweiliger Verfügung nicht mehr Gewerkschaft nennen. Das bedeutet de facto ein Verbot dieser kleinen kämpferischen ArbeiterInnenorganisation.

Ausgelöst wurde diese juristische Maßnahme von der Geschäftsführung des Kinos Babylon Mitte, die damit offensichtlich die konsequente Selbstorganisation der Beschäftigten in ihrem Betrieb lahmlegen möchte. Im Babylon ist ein großer Teil der Belegschaft in der FAU organisiert und wird von ihr seit Monaten erfolgreich bei Arbeitskämpfen unterstützt.

Dass das Landgericht so einen starken Angriff auf die Gewerkschaftsfreiheit ohne Gegenanhörung durchwinkt, ist ein Skandal. Es schafft nicht nur einen Präzedenzfall, der jede Form von freier gewerkschaftlicher Organisation unterbinden könnte, sondern ist auch ein Angriff auf das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit.

Dagegen müssen wir alle auf die Straße gehen!

Kommt zahlreich zur Demo!
19.12. – 16 Uhr – Straßburger Straße Ecke Metzer Straße

Hört euch die ganze Geschichte an!
Infoveranstaltung zum Arbeitskampf im Babylon und zum faktischen Gewerkschaftsverbot
18.12. – 19h – im FAU-Lokal – Straßburger Str. 38

weitere infos:
– zum faktischen gewerkschaftsverbot: http://www.fau.org/verbot
– zum arbeitskampf im kino Babylon: http://www.prekba.blogsport.de

Presseerklärung – 15.12.09 von FAU Berlin

Basisgewerkschaft: Verboten!

FAU Berlin darf sich nicht mehr Gewerkschaft nennen.

Der Freien ArbeiterInnen Union Berlin (FAU) wurde am 11.12.2009 per einstweiliger Verfügung vom Landgericht Berlin verboten, sich als Gewerkschaft oder Basisgewerkschaft zu bezeichnen. Dies ist der Höhepunkt einer Reihe von Versuchen der Neuen Babylon Berlin GmbH juristisch gegen die stärkste und aktivste Arbeitnehmervereinigung im Betrieb vorzugehen.

Ohne mündliche Verhandlung folgte das Landgericht der Argumentation der Gegenseite, der FAU Berlin sei bereits im Oktober vom Arbeitsgericht der Gewerkschaftsstatus aberkannt worden. In diesem Urteil wurde der FAU Berlin zwar der Boykott des Kinos untersagt, die Gewerkschaftseigenschaft stand indes nicht zur Disposition.

Es ist ein Novum in der deutschen Rechtsprechung, dass einer Organisation verboten wird sich als Gewerkschaft zu bezeichnen. Umso absurder ist es, wenn es sich dabei um eine Organisation handelt, die seit gut einem Jahr einen Arbeitskampf geführt hat, der letztlich Tarifverhandlungen erzwang.

„Dieser Angriff auf das Grundrecht der Koalitionsfreiheit kommt einem Gewerkschaftsverbot gleich. Nach unserem Verständnis sind es immer noch die Beschäftigten selbst, die sich entscheiden wie sie sich organisieren. Sollte dieser Beschluss Bestand haben, ist das nicht nur ein Angriff gegen die FAU Berlin, sondern gegen jede Form der unabhängigen Basisorganisierung.“ so Lars Röhm, Sekretär der FAU Berlin.

Die FAU Berlin kündigt indes an, gegen diesen Beschluss vorzugehen.

Kommentare

One Kommentar zu “Fau Berlin: Verboten Kämpferisch! – Gewerkschaftsfreiheit verteidigen!”

  1. orange am Dezember 19th, 2009 18:36

    Live-Berichterstattung auf twitter: http://twitter.com/FAU_IAA

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