One Kommentar zu “15.02.2009 vortrag zur repression gegen österrechische tierbefreiungsaktivist_innen.”
imnurda am
Februar 11th, 2009 10:32
Wer ist denn dieses ominöse „Wir alle“?
Davon mal abgesehen taugt das inhaltlich ohnehin schon nicht viel, an Repression zu kritisieren, dass sie einen träfe, obwohl man unschuldig sei. Weil das ganz ohne ein Argument das Strafrecht zum Maßstab nimmt, statt sich dieses mal vorzunehmen. Hier wird das aber durch drei zusätzliche Punkte noch bis in die Absurdität hinein getoppt:
1.) Wird doch schon mit dem Namen der Gruppen gesagt, WARUM der bürgerliche ne Repression gegen die aufmacht. Die wollen halt Tiere „befreien“, also sie der Verfügungsmachtsmacht ihrer Privateigentümer entziehen, d.h. sie vergehen sich an der vom bürgerlichen Staat durchgeherrschten und geschützten Eigentumsordnung, wenn sie diesen Willen praktisch werden lassen.
2.) Deshalb behandelt sie der bürgerliche Staat eben auch NICHT nach seinem ’normalen‘ Strafrecht, auf welches die sich beziehen, sondern als Terroristen. Weil die deshalb für ihn, anders als etwa ein Dieb, gar nicht mit einem respektablen Privateigentümerinteresse und bloß mit gegen die Eigentumsordnung verstoßenden Mitteln unterwegs sind. Den meint er tatsächlich noch durch die Strafe auf die Kalkulation etwas nachdrücklicher hinweisen zu können, dass der Nutzen der widerrechtliche Aneignung durch den Schaden der staatlichen Schädigung für den Rechtsbruch bei weitem getoppt wird und er das zukünftig besser sein lassen sollte.
Diese Kalkulation kann er aber Leuten nicht aufmachen, welche die Eigentumsordnung gar nicht zu ihrem Nutzen als Privateigentümer brechen, sondern – mindestens in seinen Augen – eine grundsätzliche Gegnerschaft zu ihr und damit auch zu ihm betreiben – etwa indem sie die „Freiheit“ possierlicher Tierchen für wichtiger halten, als das Achten der Eigentumsordnung. Für die gilt dann eben, sie an der praktischen Ausübung ihres Willens qua Repression zu hindern. Diesem anderen staatlichen Standpunkt zu ihnen verdankt es sich auch, dass der bgl. Staat da erst mal keine Rücksicht drauf nimmt, ja keinen Unschuldigen zu treffen. Als Eigentümer betätigen sollen sich die Leute ja schließlich, weil der bgl. Staat im Kapitalismus seine Geldquelle hat, weshalb ein noch irgendwie regulär betriebenes Eigentümerinteresse ja nicht einzuschränken sei. Am Brechen der Eigentumsordnung hat er hingegen selbstverständlich kein Interesse.
3.) Das wollen diese Tierfreunde aber nicht wahrhaben, sondern die beharren auf dem Idealismus, dass der bürgerliche Staat doch eigentlich nicht ihr Gegner, sondern ihr Mittel zu sein hätte. Denn gegen „Erniedrigung“ und „Knechtung„, zumal noch von possierlichen Tierchen, müsse doch nun echt jeder sein und die gute demokratische Herrschaft erst recht. Wie kann die bloß von solchen Höchstwerten, welche die Tierfreunde, die sie an diese heran tragen, sich gemein mit ihr währen lassen, einer Terrorbekämpfung im Sinne der Eigentumsordnung unterordnen? Na ganz einfach, weil Privateigentümer sein – egal, ob man ein relevantes Privateigentum hat, oder nicht – genau die Freiheit IST, welche die bürgerliche Herrschaft in ihrer Polemik gegen „Erniedrigung“ und „Knechtung“ durch andere Herrschaften als moralischen Titel anführt.
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Wer ist denn dieses ominöse „Wir alle“?
Davon mal abgesehen taugt das inhaltlich ohnehin schon nicht viel, an Repression zu kritisieren, dass sie einen träfe, obwohl man unschuldig sei. Weil das ganz ohne ein Argument das Strafrecht zum Maßstab nimmt, statt sich dieses mal vorzunehmen. Hier wird das aber durch drei zusätzliche Punkte noch bis in die Absurdität hinein getoppt:
1.) Wird doch schon mit dem Namen der Gruppen gesagt, WARUM der bürgerliche ne Repression gegen die aufmacht. Die wollen halt Tiere „befreien“, also sie der Verfügungsmachtsmacht ihrer Privateigentümer entziehen, d.h. sie vergehen sich an der vom bürgerlichen Staat durchgeherrschten und geschützten Eigentumsordnung, wenn sie diesen Willen praktisch werden lassen.
2.) Deshalb behandelt sie der bürgerliche Staat eben auch NICHT nach seinem ’normalen‘ Strafrecht, auf welches die sich beziehen, sondern als Terroristen. Weil die deshalb für ihn, anders als etwa ein Dieb, gar nicht mit einem respektablen Privateigentümerinteresse und bloß mit gegen die Eigentumsordnung verstoßenden Mitteln unterwegs sind. Den meint er tatsächlich noch durch die Strafe auf die Kalkulation etwas nachdrücklicher hinweisen zu können, dass der Nutzen der widerrechtliche Aneignung durch den Schaden der staatlichen Schädigung für den Rechtsbruch bei weitem getoppt wird und er das zukünftig besser sein lassen sollte.
Diese Kalkulation kann er aber Leuten nicht aufmachen, welche die Eigentumsordnung gar nicht zu ihrem Nutzen als Privateigentümer brechen, sondern – mindestens in seinen Augen – eine grundsätzliche Gegnerschaft zu ihr und damit auch zu ihm betreiben – etwa indem sie die „Freiheit“ possierlicher Tierchen für wichtiger halten, als das Achten der Eigentumsordnung. Für die gilt dann eben, sie an der praktischen Ausübung ihres Willens qua Repression zu hindern. Diesem anderen staatlichen Standpunkt zu ihnen verdankt es sich auch, dass der bgl. Staat da erst mal keine Rücksicht drauf nimmt, ja keinen Unschuldigen zu treffen. Als Eigentümer betätigen sollen sich die Leute ja schließlich, weil der bgl. Staat im Kapitalismus seine Geldquelle hat, weshalb ein noch irgendwie regulär betriebenes Eigentümerinteresse ja nicht einzuschränken sei. Am Brechen der Eigentumsordnung hat er hingegen selbstverständlich kein Interesse.
3.) Das wollen diese Tierfreunde aber nicht wahrhaben, sondern die beharren auf dem Idealismus, dass der bürgerliche Staat doch eigentlich nicht ihr Gegner, sondern ihr Mittel zu sein hätte. Denn gegen „Erniedrigung“ und „Knechtung„, zumal noch von possierlichen Tierchen, müsse doch nun echt jeder sein und die gute demokratische Herrschaft erst recht. Wie kann die bloß von solchen Höchstwerten, welche die Tierfreunde, die sie an diese heran tragen, sich gemein mit ihr währen lassen, einer Terrorbekämpfung im Sinne der Eigentumsordnung unterordnen? Na ganz einfach, weil Privateigentümer sein – egal, ob man ein relevantes Privateigentum hat, oder nicht – genau die Freiheit IST, welche die bürgerliche Herrschaft in ihrer Polemik gegen „Erniedrigung“ und „Knechtung“ durch andere Herrschaften als moralischen Titel anführt.